Gemeinschaftspraxis Schwabsoien
Dr. med. Diana Konrad
Bernhard Konrad

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Aktuelles


Auf dieser Seite finden Sie bunt gemischt wichtige Informationen zu verschiedenen Themen.


Elektronisches Rezept (eRezept)
Man glaubt es kaum, die Digitalsierung schreitet auch in Deutschland voran.
Ab 01. Janaur 2024 werden für gesetzlich Versicherte sämtliche Rezepte für Medikamente elektronisch erstellt. Alle Medikamente, für die bisher der rosa Zettel erforderlich war, werden dann ausschließlich elektronisch erstellt. Um das Rezept einzulösen, gibt es drei Möglichkeiten: Am einfachsten mit der eGK (elektronische Gesundheitskarte = "Krankenversicherungskarte") in die Apotheke gehen und das Rezept einlösen. Alternativ kommt die eRezept-App in Frage. Und falls alle Stricke reißen sollten, besteht noch die Möglichkeit, einen QR-Code auszudrucken, mit dem man dann ebenfalls sein Rezept einlösen kann.
Wir haben das eRezept bereits erfolgreich erprobt. Zumindest das Einlesen mit der eGK in der Apotheke scheint unproblematisch zu sein. Die App ist wohl noch etwas schwierig, hätte aber durchaus Vorteile. Gerne mal probieren! Vielleicht bestehen hier ja nur noch ein paar Kinderkrankheiten, die sich demnächst noch lösen lassen. Sicherheitshalber aber die eGK mit in die Apotheke nehmen!
Das eRezept wird mit Sicherheit enormen Einfluß auf unsere Praxisabläufe haben. Patienten mit Dauerverordnungen können ohne Praxisbesuch ihre Medikamente vorbestellen und das Rezept in der Apotheke einlösen. Bitte nutzen Sie dazu - wenn möglich - auch die Möglichkeit per E-Mail oder (noch besser) per App zu bestellen. Aber: Das Einlesen der Versichertenkarte im Quartal ist weiterhin erforderlich Und, wir freuen uns, wenn wir Sie trotzdem noch ab und zu mal sehen!!!



Telefonische Krankschreibung
Der Gesetzgeber gestattet jetzt - Gott sei Dank - wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Es gilt dabei aber ein paar Regeln zu beachten:
Diese Regel gilt nicht für Neupatienten.
Es darf keine schwere Symptomatik vorliegen.
Die Dauer der telefonischen Krankmeldung darf nicht länger als 5 Kalendertage betragen.
Ein genereller Anspruch auf eine telefonische Krankmeldung besteht nicht. Die Entscheidung liegt ganz klar bei uns!



x.patient
Wir haben jetzt auch eine Praxis-App! Interessant ist diese App vor allem, falls Sie Dauermedikamente benötigen. Wir hoffen, dass unser Software-Anbieter dieses Angebot noch weiter ausbaut.
Nähere Informationen unter "Kontakt" -> "Rezeptbestellung".



Corona
Da das Interesse an Corona-Informationen gerade stark nachlässt, haben wir diese Inhalte nochmals erheblich gestrafft. Wichtig ist noch der Link zum Gesundheitsamt, hier finden sich die aktuellen rechtlichen Bestimmungen.
Gut verständliche und umfassende Informationen gibt es nach wie vor auf www.zusammengegencorona.de.



Vorlage der Versichertenkarte
Wichtige Informationen für unsere gesetzlich versicherten Patienten:
Wir wurden seitens der Krankenkassen und seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nochmal darauf hingewiesen, dass bei jedem erstmaligen Praxisbesuch innerhalb eines Quartals und bei jedem Wechsel der Krankenkasse die Versichertenkarte vorgelegt werden muss!
Fehlt die Versichertenkarte oder ist sie ungültig, muss innerhalb von 10 Tagen eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, dann haben wir das Recht (und werden dies auch künftig konsequent umsetzen!) eine Privatvergütung zu verlangen. Wird die Versichertenkarte doch noch bis zum Ende des Quartals vorgelgt, kann die Vergütung zurückerstattet werden.
Bitte ersparen Sie uns und Ihnen diese Unannehmlichkeiten und diesen Verwaltungsaufwand und bringen Sie einfach die Versichertenkarte mit. Man geht ja auch nicht ohne Geldbeutel zum Einkaufen ;-)



Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes
Seit Juni 2023 besitzen wir ein neues Gerät zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes (auch bekannt als ABI = ankle-brachial-index aus dem Englischen). Dabei handelt es sich um eine altbewährte Messmethode zum Nachweis bzw. Ausschluß von Durchblutungsstörungen an den Beinen. Die sogenannte Sensitivität und Spezifität ("Trefferqote") dieses Verfahrens liegt bei über 95%. Bei der Durchführung werden an alle 4 Extremitäten jeweils eine Blutdruckmanschette angelegt und anschließend simultan der jeweilige Blutdruck gemessen. Nun müssen die Werte von Armen und Beinen zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Diese Berechnung übernimmt das Gerät für uns. Der Normalwert liegt zwischen 0,9 und 1,4. Niedrigere Werte weisen auf Durchblutungsstörungen an den Beinen hin. Sehr hohe Werte deuten auf das Vorliegen von bereits stark verkalkten Blutgefäßen z.B. durch einen langjährigen und schlecht eingestellten Bluthochdruck hin. Diese Gefäße sind durch die Blutdruckmanschette selbst bei hohen Drücken nicht mehr komprimierbar. Frühe Formen der sogenannten arteriellen Verschlusskrankheit (AVK) werden von den betroffenen Personen oft gar nicht bemerkt. Bei schwereren Formen kommt es zur sogenannten "Schaufensterkrankheit". Diese Patienten klagen über Schmerzen in den Beinen unter Belastung. Den Durchblutungsstörungen liegt die sogenannte Arteriosklerose zu Grunde, oft auch als "Gefäßverkalkung" bezeichnet. Diese Erkrankung bleibt leider nicht auf die Beine beschränkt, sondern betrifft oftmals sämtliche Gefäße des Körpers (mit unterschiedlicher Ausprägung). So besteht beim Vorliegen einer AVK leider auch ein erhöhtes Herzinfarkt- oder Schlaganfallrisiko. Für Personen, bei denen einer oder mehrere der sogenannten kardiovaskulären Risikofaktoren vorliegen (Diabetes, Bluthochdruck, erhöhte Blutfette und Cholesterinwerte, Rauchen, familiäre Vorbelastung, Stress) stellt die Messung des Knöchel-Arm-Indexes eine sinnvolle Vorsorgeuntersuchung dar um ggf. die präventiven Bemühungen zu verstärken. Wir wollen mit dieser Untersuchung auch für die Problematik der Gefäßerkrankungen sensibilisieren.
Leider - und für uns unverständlich - wird diese Untersuchung trotz des eindeutig nachgewiesenen Nutzens von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wir orientieren uns bei der Kostenstellung an der Gebührenordnung für Ärzte und bieten die Untersuchung mit einem niedrigen Gebührensatz für 12 Euro an. Bei Privatversicherten kommt es zu geringfügigen Abweichungen.



Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Wir führen in unserer Praxis auch Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durch. Dabei halten wir uns (schon aus juristischen Gründen) strikt an die Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin). Tauchen setzt eine gewisse Fitness voraus. Für die über 40-jährigen ist ein Belastungs-EKG vorgesehen. Melden Sie sich bitte nur an, wenn Sie sich wirklich fit fühlen! Nichts ist unangenehmer als ein bereits gebuchter Tauchurlaub und dann sind die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ersparen Sie bitte uns und Ihnen selbst derartige Situationen. Gefälligkeitsatteste können und wollen wir nicht ausstellen. Auch der Hinweis auf das schmerzende Knie oder den Bandscheibenvorfall ("im Wasser spielt das eh keine Rolle") sind keine Entschuldigung.
Taucher, die das erste Mal zu uns kommen, bitten wir, bereits im Vorfeld den Anamnesebogen auszufüllen. Sie finden ihn hier:
Denken Sie für das Belastungs-EKG an bequeme Kleidung und (falls Sie leicht schwitzen) an ein Handtuch.
Im Download-Bereich der GTÜM finden sich auch sehr interessante Informationen zum Thema Tauchen nach Covid.
Ein sehr spezielles Thema ist Kindertauchen. Eine Eignung hängt sehr stark vom Reifegrad des Kindes und von der Vernunft der tauchenden Eltern ab. Bis einschließlich 12. Lebensjahr führen wir keine Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durch.
Termine für Tauchtauglichkeitsuntersuchungen bitte NICHT online vereinbaren.



G26
Wir führen auch weiterhin (in bewährter Weise) für die Atemschutzträger der umliegenden Feuerwehren die G26-Untersuchung durch. Diese Tätigkeit verlangt ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Melden Sie sich bitte NUR an, wenn Sie sich wirklich fit fühlen! Ein Belastungs-EKG ist obligatorischer Bestandteil der Untersuchung! Wir raten dringlichst, vorher ein regelmäßiges Fahrradtraining durchzuführen! Da die Untersuchung anstrengend und schweißtreibend ist, bitte unbedingt bequeme Kleidung (Sporthose) und ein Handtuch mitbringen!
Termine für diese Untersuchung bitte NICHT online vereinbaren.



Reisemedizinische Beratung/Reiseimpfungen
Gerne können Sie sich bei uns zu reisemedizinischen Themen beraten lassen. Wir sind auch eine anerkannte Gelbfieber-Impfstelle! Die Beratung und die meisten sog. Reiseimpfungen sind Selbstzahlerleistungen. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten aber bereits einen hohen Teil der Auslagen. Es lohnt sich, vorher mal bei der Krankenkasse anzufragen.
Reisemedizinische Beratungen sind oftmals sehr zeitaufwendig. Eine Beratung "zwischendurch" ist leider nicht möglich. Denken Sie bitte frühzeitig vor Reisebeginn an die erforderlichen Impfungen. Gegen manche Erkrankungen ist eine zweimalige Impfung erforderlich, zwischen denen ein Mindestabstand eingehalten werden muss.
Sehr gute Informationen finden Sie unter
Bereits auf der Startseite gibt es die aktuellen Malaria-Empfehlungen der WHO und Hinweise z.B. zum neuen Dengue-Virus-Impfstoff (der übrigens vermutlich nur für Wenige in Frage kommen wird). Unter "Empfehlunge und Leitlinien" => "Empfehlungen" finden Sie Informationen zu den einzelnen Erkrankungen.
Sehr gut gefällt uns auch die Seite der Schweizer Experten:
Ein Blick lohnt sich! Unter "Gesundes Reisen" => "Während der Reise" stehen z.B. sehr gute Informationen zum Thema Mückenschutz.
Termine für diese Beratung bitte NICHT online vereinbaren.



Raucherentwöhnung
Ein großes Anliegen ist uns die Prävention. Nehmen Sie bitte die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen an!
Zum Thema Raucherentwöhnung gibt es eine sehr interessante Seite der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung):
Als "aufhörwilliger" Raucher schauen Sie sich doch dieses Angebot mal an und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!

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