Wichtige Informationen für einen reibungslosen Praxisablauf
Allgemeines
Elektronisches Rezept
Elektronische Patientenakte
Telefonische Krankschreibung
gesund.de
Vorlage der Versichertenkarte
Allgemeines
Termine:
Wir haben eine reine Terminsprechstunde, d.h. eine Terminvereinbarung ist obligat! Ein Erscheinen ohne Termin ist ausschließlich absoluten Notfällen vorbehalten. Wir bitten Sie auch um Pünktlichkeit.
Bei akuter Erkrankung vergeben wir in der Regel noch am gleichen Tag einen Termin.
Eine Terminvereinbarung für längere Beratungen oder Untersuchungen (reisemedizinische Beratung, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.) ist nur telefonisch möglich! Ansonsten bitten wir Sie, auch auf elektronischem Weg eine Terminvereinbarung vorzunehmen.
Atteste:
Atteste sind (bis auf wenige Ausnahmen) kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Aufwand.
Neupatienten:
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nur neu hinzugezogene Personen aus unserem Kerngebiet neu bei uns aufnehmen können. Eine Aufnahme von Patienten z.B. aus Schongau oder Peiting oder weiter entfernten Orten ist nicht möglich.
Blutabnahmen:
Blutabnahmen sind von Montag bis Freitag jeweils vormittags möglich. Melden Sie sich bitte nach Möglichkeit vorher an. Bei "Sonderwünschen" ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Bedenken Sie bitte auch, dass "Sonderwünsche" häufig Selbstzahlerleistungen sind. Blutabnahmen für Heilpraktiker führen wir grundsätzlich nicht durch.
Elektronisches Rezept (eRezept)
Das eRezept ist inzwischen Standard und hat sich - mit gewissen Einschränkungen - auch gut bewährt.
Das eRezept hat enormen Einfluß auf unsere Praxisabläufe genommen. Patienten mit Dauerverordnungen können ohne Praxisbesuch ihre Medikamente vorbestellen und das Rezept in der Apotheke einlösen. Bitte nutzen Sie dazu - wenn möglich - auch die Möglichkeit per E-Mail oder per App zu bestellen.
Aber: Das Einlesen der Versichertenkarte im Quartal ist weiterhin erforderlich!
Elektronische Patientenakte (ePA)
Aktuell läuft die ePA an. Wir werden sie auch zeitnah anbieten können. Beachten Sie bitte die Informationen, die Ihnen diesbezüglich seitens ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere besorgen Sie sich bitte die Zugangsdaten zur ePA. Sie bestimmen, wer wann wie lange Zugriff darauf haben darf.
Wenn es denn einmal reibungslos funktioniert, können endlich datenschutzkonform medizinische Daten geteilt werden.
Telefonische Krankschreibung
Der Gesetzgeber gestattet die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung.
Es gilt dabei aber ein paar Regeln zu beachten:
Diese Regel gilt nicht für Neupatienten.
Es darf keine schwere Symptomatik vorliegen.
Die Dauer der telefonischen Krankmeldung darf nicht länger als 5 Kalendertage betragen.
Ein genereller Anspruch auf eine telefonische Krankmeldung besteht nicht. Die Entscheidung liegt ganz klar bei uns!
gesund.de-App
Wir empfehlen Ihnen die gesund.de-App. Sie kann gerne auch für die Kommunikation mit uns oder auch anderen Praxen und sogar Apotheken (sofern diese es anbieten) genutzt werden. Über die App lassen sich zum Beispiel auch Rezepte in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Einfach ausprobieren! Für die Registrierung brauchen Sie einen QR-Code von uns.
Vorlage der Versichertenkarte
Wichtige Informationen für unsere gesetzlich versicherten Patienten:
Bei jedem erstmaligen Praxisbesuch innerhalb eines Quartals und bei jedem Wechsel der Krankenkasse muss die Versichertenkarte vorgelegt werden!
Fehlt die Versichertenkarte oder ist sie ungültig, muss innerhalb von 10 Tagen eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, dann haben wir das Recht (und werden dies auch künftig konsequent umsetzen!) eine Privatvergütung zu verlangen. Wird die Versichertenkarte doch noch bis zum Ende des Quartals vorgelgt, kann die Vergütung zurückerstattet werden.
Bitte ersparen Sie uns und Ihnen diese Unannehmlichkeiten und diesen Verwaltungsaufwand und bringen Sie einfach die Versichertenkarte mit. Man geht ja auch nicht ohne Geldbeutel zum Einkaufen ;-)
Bei jedem erstmaligen Praxisbesuch innerhalb eines Quartals und bei jedem Wechsel der Krankenkasse muss die Versichertenkarte vorgelegt werden!
Fehlt die Versichertenkarte oder ist sie ungültig, muss innerhalb von 10 Tagen eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, dann haben wir das Recht (und werden dies auch künftig konsequent umsetzen!) eine Privatvergütung zu verlangen. Wird die Versichertenkarte doch noch bis zum Ende des Quartals vorgelgt, kann die Vergütung zurückerstattet werden.
Bitte ersparen Sie uns und Ihnen diese Unannehmlichkeiten und diesen Verwaltungsaufwand und bringen Sie einfach die Versichertenkarte mit. Man geht ja auch nicht ohne Geldbeutel zum Einkaufen ;-)